1. Generation

Die Familie der heutigen 1a hunkeler stammt aus Ettiswil in der Landvogtei Willisau, damals ein Untertanengebiet des Stadtstaates Luzern. 1774 erhielt der aus Ettiswil zugezogene „Stammvater“ Johann Jost Hunkeler, Zimmermann von Beruf, in der Stadt Luzern erstmals für 12 Jahre das Aufenthaltsrecht, wie ein Eintrag im Ratsprotokoll des alten Eidgenössischen Ortes Luzern belegt. Für die vorliegende Firmengeschichte ist dies der Ausgangspunkt.

  • Johann Jost (Johannes Jodocus) Hunkeler
  • Am 13.4.1713 wurde er als Sohn von Melchior Hunkeler und Barbara Felber in der Pfarrei Altishofen getauft. Geboren wurde er vermutlich ein bis zwei Tage zuvor in dem zu dieser Pfarrei gehörenden Dorf Egolzwil. Am 30.10.1791 starb er in Luzern
  • Johann Jost Hunkeler wuchs in Egolzwil oder Ettiswil auf. Am 1. März 1745 heiratete er in Ettiswil Anna Maria Wüest.
  • Nach dem Tode seiner Frau zog er nach Luzern und erhielt 1774 vom städtischen Rat das "Gast-Recht" (Aufenthaltsrecht).
  • Seit 1774 ist er in Luzern als Zimmermann nachgewiesen

 

Johann Jost Hunkeler und Anna Maria Wüest hatten zehn Kinder. Gemäss Taufbuch von Ettiswil wurden fünf Mädchen und fünf Knaben dieses Ehepaares zwischen dem 5. Januar 1747 und dem 16. Dezember 1762 in Ettiswil getauft. Nur vier Kinder erreichten das Erwachsenenalter, was der damaligen Kindersterblichkeit entsprach. Am 11. März 1765 starb Anna Maria Wüest in Ettiswil.

Vom Hinterland vor die Stadtmauern Luzerns
"Hostienwunder"-Wallfahrtskirche in Ettiswil im Luzerner Hinterland
Flussstadt Luzern vor dem Aufbruch in die Moderne (1790)
Aus dem Wekzeugskasten eines Zimmermanns  (Firmenarchiv 1a Hunkeler)

Nach dem Tod der Mutter, zwischen 1765 und 1773, muss die Familie nach Luzern gezogen sein. Ortswechsel im Ancien Régime waren nicht einfach. Der Einzug am neuen Ort musste bewilligt und bezahlt werden. Einen solchen Schritt belegt das Ratsprotokoll von Luzern aus dem Jahre 1774. Darin wird festgehalten, dass ein gewisser Jost Hunkeler von Ettiswil bei den Gnädigen Herren der Stadt und Republik Luzern ein Gast-Recht für sich erbeten hat. Im Ratsprotokoll vom Freitag 14. Januar 1774 ist folgendes nachzulesen:

"[...] Anheüt haben UGGHH [unsere gnädigen Herren] und Oberen Räth und Hundert Mstr. (Meister) Jost Hunckheller von Ettiswil aus der grafschaft Willisau, seiner profession ein Zimmermann, auff sein unterthänig und bittliches anhalten das alhiesige gast-Recht für zwölf Jahr lang auf Wohlverhalten hin gnädiglich zuzusagen geruehet [...] " (Ratsprotokoll vom 14.1.1774, Staatsarchiv Luzern).

Als Zimmermann war Hunkeler Mitglied der Safran-Zunft, die seit 1474 auch für Zimmerleute, Maurer, Steinmetze und Steinhauer zuständig war und bis 1798 den Zugang zu diesen Berufen kontrollierte.

Laut späteren Quellen (siehe 2. Generation) wohnte diese Familie vor den Stadttoren von Luzern im Bruchquartier und betrieb dort ihr Handwerk. Johann Jost Hunkeler starb 78-jährig am 30. Oktober 1791. Er muss sich gut gehalten haben, denn der Pfarrer schätzte sein Alter auf 70 Jahre. Die Beerdigung fand in der Franziskanerkirche statt.

Der Sohn Josef (1754-1826) führte die Profession Zimmermann in 2. Generation weiter, der jüngere Sohn Niklaus (1762-1838) war als Weber tätig.

 

Datiertes Ratsprotokoll vom 14. jenner 1774

Datiertes Ratsprotokoll von 1774

Auf diesem Ausschnitt ist das Datum des Eintrages gut erkennbar: 14. jenner 1774 (Staatsarchiv Luzern, RP 154 [1], Ratsprotokoll vom 14.1.1774, S. 50r)

"das alhiesiege gast-Recht" wird für zwölf Jahre gnädig gewährt

Entscheid im Ratsprotokoll von 1774

Der Antrag auf ein Gast-Recht wird gutgeheissen: "[...] Anhüt haben UGGH und Oberen Räth und Hundert dem Mstr. Jost Hunckeheller von Ettiswil aus der grafschaft Willisau, seiner profession ein Zimmermann, auff sein untehänig und bittliches anhalt das alhiesige gast-Recht für zwölf Jahr lang auf Wohlverhalten hin gnädig zuzusagen geruhet [...]" (Staatsarchiv Luzern, RP 154 [1], Ratsprotokoll vom 14.1.1774, S. 50r)